AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von generationwalk für begleitete Pilger- und Fernwanderwege, sowie die Beratungsangebote.
Stand: Februar 2026

1. Anbieter

Anbieter der nachfolgenden Begleitungsleistungen ist:
Michael Haberkorn
Einzelunternehmer
handelnd unter der Bezeichnung:
generationwalk

Kontakt:
Michael Haberkorn – generationwalk
Gartenstraße 38, 73630 Remshalden
Mobil / Whatsapp: + 49 1522 720 1068
Mail: info@generationwalk.com

(nachfolgend „Reisebegleiter“ genannt)

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Begleitungs- und Beratungsleistungen im Rahmen von Pilgerreisen, Fernwanderungen, Ultramärschen und sonstigen Wanderformaten.

Sie werden Bestandteil des zwischen dem Reisebegleiter und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

3. Keine Pauschalreise / Keine Veranstaltertätigkeit

Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

Es werden keine mindestens zweit verschiedene Reiseleistungen kombiniert, wie sie für einen Reisevertrag vorausgesetzt wären.

Der Reisebegleiter erbringt ausschließlich eine persönliche Begleitungsdienstleistung.

Teilnehmer buchen sämtliche Reiseleistungen (An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Transfers etc.) eigenständig und auf eigene Rechnung.

Eine Veranstalterhaftung besteht nicht.

4. Vertragsschluss

Eine Anfrage des Interessenten stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Reisebegleiter unterbreitet auf Grundlage der Anfrage ein Angebot.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt und der Reisebegleiter die Annahme bestätigt.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das bestätigte Angebot in Verbindung mit diesen AGB.

Elektronische Kommunikation erfüllt das Schriftformerfordernis, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die Begleitungsleistung umfasst insbesondere:

  • Routenplanung und Strukturierung
  • Organisation des Tagesablaufs
  • persönliche Begleitung
  • sicherheitsbezogene Hinweise

Reiseleistungen Dritter sind nicht Bestandteil des Vertrages.

6. Leistungsänderungen

Änderungen von Route, Etappenlänge oder Ablauf sind zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt und zumutbar sind.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Witterungsbedingungen
  • behördlichen Vorgaben
  • Sicherheitsaspekten
  • unvorhersehbaren Wegsperrungen
  • gesundheitlicher oder konditioneller Verfassung der Gruppe

Die Sicherheit der Gruppe hat Vorrang.

7. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.

Jeder Teilnehmer bestätigt, gesundheitlich und konditionell für die jeweilige Tour geeignet zu sein.

Der Teilnehmer ist verpflichtet:

  • geeignete Ausrüstung mitzuführen
  • Sicherheitsanweisungen zu befolgen
  • gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn mitzuteilen
  • bei Beschwerden unverzüglich zu informieren

8. Eigenverantwortung für Reisevoraussetzungen und Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

  • das Mitführen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • die Einhaltung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
  • gegebenenfalls erforderliche Visa
  • ausreichenden Versicherungsschutz

Insbesondere wird der Abschluss folgender Versicherungen dringend empfohlen:

  • Kranken- bzw. Auslandskrankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • private Haftpflichtversicherung

Bei fehlenden Reisedokumenten oder unzureichendem Versicherungsschutz bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Reisebegleiter.

9. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Reisebegleiter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Unfälle aufgrund der Wegbeschaffenheit
  • Naturereignisse oder höhere Gewalt
  • Eigenverschulden
  • Fehlverhalten Dritter
  • selbst gebuchte Drittleistungen

Der Teilnehmer handelt während der gesamten Reise auf eigene Gefahr.

10. Rücktritt und Stornierung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Rücktrittsbedingungen.

Eine Rückerstattung betrifft ausschließlich die Begleitungsleistung, nicht individuell gebuchte Reiseleistungen.

11. Mindestteilnehmerzahl

Sofern eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann die Durchführung bei Nichterreichen abgesagt werden.

Bereits geleistete Zahlungen für die Begleitungsleistung werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

12. Verhalten innerhalb der Gruppe

Ein respektvoller Umgang wird vorausgesetzt.

Bei grobem Fehlverhalten oder Gefährdung der Gruppe kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und unter Beachtung der DSGVO verarbeitet.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Reisebegleiters.